Hoteljobs / Gastronomie
Jobs
Bewerberinfos
Onlinebewerbung
Arbeitgeberinfos
Kontakt
Newsletter - Jobs kostenfrei per E-mail
Gastronomie Test
|
Willkommen
auf unserer Seite für Bewerber.
Hier haben wir die Fragen
zusammengestellt, die uns am häufigsten gestellt
werden. Natürlich beantworten wir gern Ihre
persönlichen Fragen und nehmen Ihre Anregungen
telefonisch unter
04561- 52 63 86 oder per E-mail unter info@cge.de
entgegen. |
Infos zum
Online-Stellenmarkt
Was kostet mich die Benutzung des
Online-Stellenmarktes ?
Für Bewerber ist die Benutzung kostenfrei.
Wie bewerbe ich mich?
Sie füllen das Onlinebewerbungsformular aus.
Dann senden Sie eine E-mail an info@cge.de mit Ihrer
Hotelauswahl (z. B. Ich bewerbe mich für das Hotel
Kaiserhof in Fuldal und das Hotel XY...) Wir leiten Ihre
Onlinebewerbung dann umgehend an die Hotels/Restaurants
Ihrer Wahl weiter. Zur Onlinebewerbung kommen Sie hier.
Sind die Positionen aktuell?
Wir bemühen uns, nur aktuelle Positionen auszuschreiben
und stehen im ständigen Kontakt zu den Hotels /
Restaurants, in deren Auftrag wir die Stellenangebote
ausschreiben.
Wie bewerbe ich mich nach England, Frankreich oder
Irland?
Sie finden weitere Infos auf der jeweiligen Länderseite.
Großbritannien, England:
www.hoteljob-international.de/stellenangebote-england.htm
Irland:
www.hoteljob-international.de/irland.htm
Datenschutz und Diskretion?
Ihre Onlinebewerbung wird erst dann an einen Arbeitgeber
weitergeleitet, wenn Sie Ihr OK dazu geben und wir Ihre
Hotelauswahl erhalten haben.
Haben Sie noch weitere Positionen zu besetzten?
Wir halten unseren Internet-Stellenmarkt immer
auf dem neuesten Stand. Es kommen jedoch täglich neue
Positionen dazu. Wenn Sie darüber informiert werden
möchten, senden wir Ihnen gern jeden Freitag unsere
aktuellen Neuzugänge per E-mail-Newsletter zu. Unseren
"Hoteljob International Newsletter"
können Sie jeder Zeit wieder abbestellen unter
www.hoteljob-international.de/newsletter.htm
Hoteljob International Anleitung auf YouTube >>
Infos für die Schweiz
Bewilligungen in der Schweiz
Erwerbstätige aller Qualifikationsstufen aus den EU -/
EFTA-Staaten erhalten durch das
Personenfreizügigkeitsabkommen einfachen Zugang zum Schweizer
Arbeitsmarkt. Dieses gilt allerdings nur für die "alten EU - / EFTA
Staaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finland, Frankreich,
Grossbritanien, Italien, Irland, Luxenburg, Niederlande, Österreich,
Portugal, Schweden, Spanien, Island, Norwegen, Fürstentum Lichtenstein
zuzüglich Malta und Zypern.
Für Bürger der neuen EU-Staaten (Estland,
Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische
Republik und Ungarn) gilt eine Übergangslösung. Sie erhalten nicht den
einfachen Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt.
Weitere Infos erhalten Sie beim Schweizer Bundesamt für Migration:
http://www.bfm.admin.ch
Unterkunft und Verpflegung
wird vom Betrieb meist gestellt, Personalzimmer
oder Studio, dafür wird ein Abzug vom Bruttolohn
vorgenommen ( je nach Standart, im Schnitt Fr. 270).
Verpflegung (Frühstück, Mittag, Abend) wird - wie in
Deutschland auch - ebenfalls vom Bruttolohn abgezogen.
Sozialversicherung
(Auskunft von der
Bundesanstalt für Arbeit)
werden direkt vom Lohn einbehalten. Die
Tätigkeit in der Schweiz begründet einen Anspruch auf
Arbeislosengeld, wenn man wieder nach Deutschland
zurückkommt. Hierfür wird vom Arbeitsamt ein fiktiver
Wert festgelegt. Dieses kommt nach Auskunft des
Arbeitsamtes auch vor, wenn ein Kandidat bei einer
langeren Beschäftigung dort (siehe Saisonbewilligung)
für 2 Monate die Schweiz verlassen muß.
Sie wollen uns Ihre schriftlichen Unterlagen
schicken?
Bei Interesse leiten wir Ihre Bewerbung mit den
dazugehöigen Unterlagen sofortig an unsere
Partneragentur in die Schweiz weiter. In der Schweiz
werden Ihr Profil und Ihre Wünsche mit vorliegenen
Angeboten abgeglichen. Da unser Partner seit 10 Jahren in
der Branche aktiv ist und hervorragende Kontakte besitzt,
erreichen Sie so mit einer Bewerbung eine Vielzahl von
Betrieben.
Kosten
Unsere Tätigkeit ist für Bewerber
kostenfrei.
Zurück nach oben
|